Das Verbot automatisierter Entscheidungsfindung bei Personen bezieht sich vor allem auf Regelungen im Datenschutzrecht, insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Hier sind die wi... [mehr]
Am Familiengericht gibt es verschiedene Führungsstile die je nach Situation und den beteiligten Personen variieren können. Zu den häufigsten gehören: 1. **Kooperativer Führungsstil**: Dieser Stil fördert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten, um Lösungen zu finden, die im besten Interesse der Kinder und Familien sind. 2. **Autoritärer Führungsstil**: In bestimmten Fällen kann ein autoritärer Ansatz gewählt werden, insbesondere wenn es um den Schutz von Kindern geht. Hierbei trifft der Richter Entscheidungen, die nicht zur Diskussion stehen. 3. **Partizipativer Führungsstil**: Hierbei werden die Meinungen und Wünsche der Beteiligten aktiv in den Entscheidungsprozess einbezogen, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. 4. **Situativer Führungsstil**: Der Führungsstil kann je nach den spezifischen Umständen des Falls angepasst werden, um den Bedürfnissen der Beteiligten gerecht zu werden. Die Wahl des Führungsstils hängt oft von der Komplexität des Falls, den beteiligten Personen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Das Verbot automatisierter Entscheidungsfindung bei Personen bezieht sich vor allem auf Regelungen im Datenschutzrecht, insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Hier sind die wi... [mehr]
Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]