Kann eine Belastungsstörung beim Familiengericht nachteilig ausgelegt werden, wenn man alleinerziehend ist?

Antwort

Eine Belastungsstörung (wie z.B. eine posttraumatische Belastungsstörung oder eine Anpassungsstörung) kann im familiengerichtlichen Verfahren unterschiedlich bewertet werden. Grundsätzlich ist das Familiengericht verpflichtet, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Das bedeutet, das Gericht prüft, ob die psychische Gesundheit eines Elternteils die Fähigkeit zur Erziehung und Versorgung des Kindes beeinträchtigt. Alleinerziehend zu sein ist zunächst kein Nachteil. Viele Alleinerziehende meistern ihre Situation trotz psychischer Belastungen sehr gut. Entscheidend ist, ob und wie sich die Belastungsstörung auf das Kind auswirkt. Wenn du trotz der Belastung in der Lage bist, dich gut um dein Kind zu kümmern, kann das Gericht dies auch so anerkennen. Wichtig ist: - Offenheit gegenüber dem Gericht und ggf. dem Jugendamt. - Nachweis, dass du Unterstützung hast (z.B. Therapie, soziales Netzwerk). - Dokumentation, wie du den Alltag mit deinem Kind bewältigst. Eine Belastungsstörung allein führt nicht automatisch zu Nachteilen vor Gericht. Erst wenn das Kindeswohl gefährdet erscheint, könnte das Gericht Maßnahmen ergreifen. Es empfiehlt sich, im Zweifel rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigene Situation bestmöglich darzustellen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Familiengerichtstag e.V.](https://www.familiengerichtstag.de/) oder bei [pro familia](https://www.profamilia.de/).

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