Die Frist „innerhalb von 7 Werktagen“ bedeutet, dass du ab dem Tag nach der Lieferung sieben Werktage Zeit hast, um die Reklamation einzureichen. Werktage sind in der Regel Montag bis Sams... [mehr]
Die Frist für die Staatsanwaltschaft, um über einen Antrag auf Akteneinsicht des Verteidigers zu entscheiden, ist im deutschen Strafprozessrecht nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Allerdings ergibt sich aus § 147 Abs. 1 StPO, dass die Akteneinsicht „unverzüglich“ zu gewähren ist, soweit keine Versagungsgründe vorliegen. In der Praxis bedeutet „unverzüglich“, dass die Staatsanwaltschaft ohne schuldhaftes Zögern über den Antrag entscheiden muss. Die Rechtsprechung und Literatur gehen davon aus, dass dies in der Regel innerhalb von wenigen Tagen, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen geschehen sollte. Verzögerungen müssen besonders begründet werden. **Zusammengefasst:** Die Staatsanwaltschaft muss über einen Antrag auf Akteneinsicht des Verteidigers „unverzüglich“, also in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bis maximal zwei Wochen, entscheiden.
Die Frist „innerhalb von 7 Werktagen“ bedeutet, dass du ab dem Tag nach der Lieferung sieben Werktage Zeit hast, um die Reklamation einzureichen. Werktage sind in der Regel Montag bis Sams... [mehr]
Ja, das ist richtig. In Deutschland ist der Staatsanwalt „Herr des Ermittlungsverfahrens“. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in Strafsachen leitet und überwac... [mehr]
Nach Einlegung eines Widerspruchs gegen eine Zahlungsforderung gibt es keine pauschale, gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer du die Angelegenheit „aufklären“ musst. Die weite... [mehr]
Vor einer Klage auf Herausgabe von Akten sollte in der Regel zunächst ein außergerichtliches Verfahren bzw. ein Antrag auf Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde oder Stelle ge... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Die Länge einer Frist hängt immer vom jeweiligen Kontext ab, zum Beispiel: - **Kündigungsfristen** im Arbeitsrecht: Meistens 2 Wochen bis meh... [mehr]