Gibt es eine Frist für eine Feststellungsklage auf Verfahrensfehler im Insolvenzverfahren bei bestrittener Forderung?

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Ja, es gibt Fristen für die Erhebung einer Feststellungsklage im Insolvenzverfahren. Gemäß § 179 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) muss der Gläubiger, dessen Forderung bestritten wird, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Prüfungsterminsmitteilung Klage auf Feststellung der Forderung erheben. Diese Frist kann jedoch in bestimmten Fällen durch das Insolvenzgericht verlängert werden. Es ist wichtig, die genauen Umstände des jeweiligen Falls zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.