Ab wann durften Frauen in der BRD ohne Zustimmung des Ehemannes arbeiten?

Antwort

In der Bundesrepublik Deutschland durften Frauen ab dem 1. Juli 1977 ohne die Zustimmung ihres Ehemannes arbeiten. Bis dahin galt das sogenannte "Leitbild der Hausfrauenehe" im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Erst mit der Reform des Ehe- und Familienrechts 1977 wurde das sogenannte "Arbeitsverbot" für verheiratete Frauen aufgehoben. Vorher konnte ein Ehemann die Berufstätigkeit seiner Frau verbieten, wenn sie "mit ihren Pflichten in Ehe und Familie nicht vereinbar" war. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/geschichte-der-gleichstellung-der-frauen-in-deutschland-73760).

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