Ist die Klausel fair, dass AG direkt von Arbeitnehmern Auskünfte zur Einhaltung des MiLoG einholt?

Antwort

Die Klausel „AN bevollmächtigt AG, Auskünfte über die Einhaltung des MiLoG auch direkt von seinen Arbeitnehmern einzuholen“ ist in vielen Fällen problematisch und wird von Arbeitsrechtsexperten häufig als **unfair** und rechtlich bedenklich eingestuft. **Begründung:** 1. **Eingriff in das Direktionsrecht:** Der Auftraggeber (AG) erhält durch diese Klausel das Recht, direkt mit den Arbeitnehmern des Auftragnehmers (AN) zu kommunizieren. Das kann das Direktionsrecht und die Organisationshoheit des AN erheblich beeinträchtigen. 2. **Datenschutz:** Die direkte Kontaktaufnahme mit den Arbeitnehmern kann datenschutzrechtliche Probleme verursachen, da personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet werden könnten. 3. **Vertrauensverhältnis:** Die Klausel kann das Vertrauensverhältnis zwischen AN und seinen Arbeitnehmern stören, da diese sich möglicherweise unter Druck gesetzt fühlen, dem AG Auskunft zu geben. 4. **Verhältnismäßigkeit:** Es gibt mildere Mittel, um die Einhaltung des MiLoG (Mindestlohngesetz) zu überprüfen, z.B. durch Vorlage von Nachweisen oder Erklärungen des AN selbst. **Fazit:** Die Klausel ist in der Regel **nicht fair** und kann sogar unwirksam sein. Sie sollte im Zweifel individuell geprüft und ggf. angepasst werden, etwa indem der Informationsaustausch auf den AN beschränkt wird und der AG nur im Ausnahmefall und mit Zustimmung des AN direkt auf die Arbeitnehmer zugeht. **Weiterführende Informationen:** - [Mindestlohngesetz (MiLoG) – Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html) - [Datenschutz und Arbeitnehmerrechte – Bundesbeauftragter für den Datenschutz](https://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/arbeit-node.html) Eine rechtliche Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist empfehlenswert.

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