In der Bundesrepublik Deutschland durften Frauen ab dem 1. Juli 1977 ohne die Zustimmung ihres Ehemannes arbeiten. Bis dahin galt das sogenannte "Leitbild der Hausfrauenehe" im Bürgerli... [mehr]
In der Bundesrepublik Deutschland durften Frauen ab dem 1. Juli 1958 ohne die Zustimmung ihres Ehemannes ein eigenes Konto eröffnen. Dies wurde durch das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 ermöglicht, das am 1. Juli 1958 in Kraft trat. Vorher war es verheirateten Frauen nur mit Zustimmung ihres Ehemannes erlaubt, ein eigenes Konto zu führen.
In der Bundesrepublik Deutschland durften Frauen ab dem 1. Juli 1977 ohne die Zustimmung ihres Ehemannes arbeiten. Bis dahin galt das sogenannte "Leitbild der Hausfrauenehe" im Bürgerli... [mehr]