Ein Pachtvertrag unterliegt grundsätzlich keiner besonderen Formvorschrift, das heißt, er kann mündlich, schriftlich oder sogar konkludent (durch schlüssiges Handeln) abgeschlosse... [mehr]
Ein Erlass des Ministeriums ist grundsätzlich an die Schriftform gebunden. Das bedeutet, er muss schriftlich abgefasst und in der Regel von der zuständigen Person unterzeichnet werden. Die genaue Form kann sich jedoch nach den jeweiligen verwaltungsrechtlichen Vorschriften des Bundes oder des Landes richten. In manchen Fällen sind auch elektronische Formen zulässig, sofern dies rechtlich vorgesehen ist. Ein Erlass ist ein Verwaltungsakt mit Weisungscharakter innerhalb der Verwaltung und richtet sich meist an nachgeordnete Behörden.
Ein Pachtvertrag unterliegt grundsätzlich keiner besonderen Formvorschrift, das heißt, er kann mündlich, schriftlich oder sogar konkludent (durch schlüssiges Handeln) abgeschlosse... [mehr]