§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen... [mehr]
Ein Erlass des Ministeriums ist grundsätzlich an die Schriftform gebunden. Das bedeutet, er muss schriftlich abgefasst und in der Regel von der zuständigen Person unterzeichnet werden. Die genaue Form kann sich jedoch nach den jeweiligen verwaltungsrechtlichen Vorschriften des Bundes oder des Landes richten. In manchen Fällen sind auch elektronische Formen zulässig, sofern dies rechtlich vorgesehen ist. Ein Erlass ist ein Verwaltungsakt mit Weisungscharakter innerhalb der Verwaltung und richtet sich meist an nachgeordnete Behörden.
§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen... [mehr]