Ist diese Forderung überzogen, wenn es keine Schäden gibt?

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Ohne den konkreten Kontext lässt sich das nicht sicher beurteilen, aber grundsätzlich ist eine Forderung nicht automatisch „überzogen“, nur weil (noch) keine sichtbaren Schäden eingetreten sind. - **Vertrag/Regelverstoß reicht oft aus:** Viele Ansprüche (z.B. Vertragsstrafe, Abmahnkosten, Rückbau-/Beseitigungsanspruch, Unterlassung) setzen keinen eingetretenen Schaden voraus, sondern knüpfen an einen Verstoß gegen Vertrag, Hausordnung, Gesetz oder Schutzpflichten an. - **Prävention ist zulässig:** Gerade bei **Sicherheits-, Haftungs- oder Brandschutzthemen** können Maßnahmen/Forderungen auch ohne Schaden gerechtfertigt sein, weil das Risiko verhindert werden soll. - **Schaden ist nur bei Schadensersatz zentral:** „Es gibt keine Schäden“ ist vor allem dann ein starkes Argument, wenn ausdrücklich **Schadensersatz** verlangt wird (und nicht z.B. Unterlassung, Rückbau, Vertragsstrafe oder Kostenersatz). - **Überzogen kann es trotzdem sein:** Eine Forderung kann unverhältnismäßig sein, wenn sie **nicht vom Vertrag/Gesetz gedeckt** ist, **zu hoch** angesetzt wird, **nicht erforderlich** ist oder **falsche Positionen** enthält (z.B. überhöhte Pauschalen, doppelte Kosten, unrealistische Fristen). Wenn du das rechtlich belastbar einordnen willst, kommt es entscheidend darauf an, **wer** fordert (Vermieter, Nachbar, Arbeitgeber, Behörde, Versicherung), **was genau** gefordert wird (Geld, Unterlassung, Rückbau, Vertragsstrafe) und **woraus** (Vertrag, Gesetz, Bescheid) – ohne diese Angaben ist nur die obige Grundlogik möglich.

Kategorie: Recht Tags: Forderung Schaden Anspruch
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