Ist ein Festsetzungsbescheid ein Vollstreckungsbescheid?

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Ein Festsetzungsbescheid ist kein Vollstreckungsbescheid. Der Festsetzungsbescheid wird in der Regel von einer Behörde erlassen, um einen bestimmten Anspruch, wie zum Beispiel Steuern oder Abgaben, festzusetzen. Er informiert den Betroffenen über die Höhe der Forderung und die Grundlage der Berechnung. Ein Vollstreckungsbescheid hingegen ist ein gerichtlicher Beschluss, der es einer Gläubigerin oder einem Gläubiger ermöglicht, eine Forderung durch Zwangsvollstreckung durchzusetzen, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Der Vollstreckungsbescheid wird in der Regel nach einem Mahnverfahren erlassen. Zusammengefasst: Der Festsetzungsbescheid legt die Forderung fest, während der Vollstreckungsbescheid die Durchsetzung dieser Forderung ermöglicht.

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