Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Ein Festsetzungsbescheid ist kein Vollstreckungsbescheid. Der Festsetzungsbescheid wird in der Regel von einer Behörde erlassen, um einen bestimmten Anspruch, wie zum Beispiel Steuern oder Abgaben, festzusetzen. Er informiert den Betroffenen über die Höhe der Forderung und die Grundlage der Berechnung. Ein Vollstreckungsbescheid hingegen ist ein gerichtlicher Beschluss, der es einer Gläubigerin oder einem Gläubiger ermöglicht, eine Forderung durch Zwangsvollstreckung durchzusetzen, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Der Vollstreckungsbescheid wird in der Regel nach einem Mahnverfahren erlassen. Zusammengefasst: Der Festsetzungsbescheid legt die Forderung fest, während der Vollstreckungsbescheid die Durchsetzung dieser Forderung ermöglicht.
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Ein Versäumnisurteil und ein Vollstreckungsbescheid sind zwei unterschiedliche Instrumente im deutschen Zivilprozessrecht, die jeweils auf unterschiedlichen Wegen ergehen: - **Versäumnisurt... [mehr]
Ein förmliches Anschreiben zur Zusendung eines Vollstreckungsbescheides an den Betroffenen sollte sachlich, klar und höflich formuliert sein. Hier ein Mustertext, den du anpassen kannst: --... [mehr]