Ja, das ist richtig. In Deutschland ist der Staatsanwalt „Herr des Ermittlungsverfahrens“. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in Strafsachen leitet und überwac... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber Ferienschüler aus Polen in Deutschland beschäftigen möchte, gibt es mehrere rechtliche und administrative Aspekte zu beachten: 1. **Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsrecht**: - Da Polen Mitglied der Europäischen Union ist, benötigen polnische Staatsbürger keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. Sie haben das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. 2. **Mindestalter und Jugendarbeitsschutz**: - Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Schüler unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Für Schüler zwischen 15 und 18 Jahren gibt es spezielle Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeiten und der Art der Arbeit. 3. **Arbeitszeiten**: - Jugendliche dürfen maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Arbeit muss zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen. 4. **Urlaubsanspruch**: - Auch Ferienschüler haben Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. 5. **Sozialversicherung**: - Ferienschüler sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie nur kurzfristig beschäftigt sind (maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr). Es muss jedoch geprüft werden, ob eine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht. 6. **Lohn und Gehalt**: - Es gelten die gesetzlichen Mindestlohnregelungen. Der Mindestlohn muss auch für Ferienschüler gezahlt werden. 7. **Steuern**: - Ferienschüler sind grundsätzlich steuerpflichtig. Es kann jedoch sein, dass sie aufgrund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen müssen. Eine Lohnsteuerkarte oder eine Ersatzbescheinigung vom Finanzamt ist erforderlich. 8. **Arbeitsschutz und Sicherheit**: - Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen sicher sind und den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. 9. **Vertragliche Regelungen**: - Es sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, der die wesentlichen Arbeitsbedingungen festhält. 10. **Meldepflichten**: - Der Arbeitgeber muss die Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse und der Bundesagentur für Arbeit melden. Weitere Informationen und spezifische Regelungen können bei der Bundesagentur für Arbeit oder auf deren Website gefunden werden: [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de).
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Der Spannungsfall ist ein Begriff aus dem deutschen Verfassungsrecht und bezeichnet eine besondere Lage erhöhter Gefährdung der äußeren Sicherheit, die jedoch noch nicht den Verte... [mehr]
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In Deutschland gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, die explizit vorschreibt, wer welche Umkleidekabine in Sportvereinen nutzen darf. Allerdings gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz... [mehr]
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In Deutschland gibt es verschiedene verfassungsmäßige Pflichten, die sich aus dem Grundgesetz (GG) ergeben. Zu den wichtigsten zählen: 1. **Treue zur Verfassung** Jeder Bürg... [mehr]
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Politische Streiks sind in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Nach der herrschenden Rechtsauffassung und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind nur sogenannte Arbeitskä... [mehr]