Nach deutschem Recht ist die sogenannte Doppelehe (Bigamie) gemäß § 172 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Paragraph lautet: > „Wer verheiratet ist und eine weitere Ehe sch... [mehr]
In Deutschland war der Mangel an ehelichem Geschlechtsverkehr lange Zeit ein anerkannter Scheidungsgrund. Dies basierte auf der Vorstellung, dass die Ehe eine sexuelle Gemeinschaft beinhaltet. Der entsprechende Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) war § 1565, der die Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe regelte. Bis zur Reform des Scheidungsrechts im Jahr 1977 war das Verschuldensprinzip maßgeblich, das heißt, ein Ehepartner musste dem anderen einen "Ehebruch" oder eine "schwere Eheverfehlung" nachweisen, um die Scheidung zu erwirken. Der Mangel an Geschlechtsverkehr konnte als solche Eheverfehlung gelten. Mit der Reform des Scheidungsrechts 1977 wurde das Zerrüttungsprinzip eingeführt, das besagt, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie zerrüttet ist und die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht. Der Mangel an Geschlechtsverkehr kann ein Indiz für die Zerrüttung sein, ist aber nicht mehr explizit als eigenständiger Scheidungsgrund aufgeführt. Weitere Informationen zur Reform des Scheidungsrechts und den entsprechenden Paragrafen im BGB findest du hier: [BGB § 1565](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1565.html).
Nach deutschem Recht ist die sogenannte Doppelehe (Bigamie) gemäß § 172 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Paragraph lautet: > „Wer verheiratet ist und eine weitere Ehe sch... [mehr]
Um die deutsche Staatsbürgerschaft durch Ehe mit einer deutschen Person zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen: - Du musst seit mindestens **zwei Jahren mit der deutschen Person verheirate... [mehr]