**Strafmündigkeit** bedeutet, dass eine Person für eine Straftat **strafrechtlich verantwortlich** gemacht werden kann – also grundsätzlich **strafrechtlich verfolgt und bestraft*...
Ein mögliches Fazit zu einem Referat über Sicherungsverwahrung könnte folgendermaßen lauten: "Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Sicherungsverwahrung ein umstrittenes, aber wichtiges Instrument im Strafrecht darstellt, um die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Während sie einerseits die Sicherheit der Allgemeinheit erhöht, wirft sie andererseits ethische und rechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und der Menschenrechte auf. Es bleibt eine Herausforderung, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl den Schutz der Gesellschaft als auch die Rechte der Inhaftierten berücksichtigt. Zukünftige Reformen und Diskussionen werden entscheidend sein, um diese Balance zu wahren und das Vertrauen in das Justizsystem zu stärken."
**Strafmündigkeit** bedeutet, dass eine Person für eine Straftat **strafrechtlich verantwortlich** gemacht werden kann – also grundsätzlich **strafrechtlich verfolgt und bestraft*...
Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
Das bewusste Vorenthalten von Gerichtsunterlagen wie dem Geschäftsverteilungsplan (GVP) oder Protokollen kann unter bestimmten Umständen den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gem&aum...
Die Bezeichnung „du Hund“ kann in Deutschland grundsätzlich als Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden. Ob tatsächlich eine strafbare Beleidig...
Notwehr ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (§ 32 StGB) geregelt. Sie ist erlaubt, solange eine gegenwärtige, rechtswidrige Angriffssituation besteht. Das bedeutet: **Zeitlicher Rahmen de...
Beleidigungen sind abwertende, verletzende oder herabwürdigende Äußerungen über eine Person oder Gruppe. Sie können mündlich, schriftlich oder durch Gesten erfolgen und...