Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]
Bei einer Scheidung stellt das Familiengericht in der Regel mehrere Dinge fest, darunter: 1. **Scheidung an sich**: Das Gericht entscheidet, ob die Ehe geschieden wird. 2. **Versorgungsausgleich**: Es wird geprüft und entschieden, wie die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. 3. **Unterhalt**: Das Gericht kann über den nachehelichen Unterhalt entscheiden, falls dies beantragt wurde. 4. **Sorgerecht und Umgangsrecht**: Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, wird über das Sorgerecht und das Umgangsrecht entschieden. 5. **Zugewinnausgleich**: Falls im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt wurde, wird der Zugewinnausgleich geregelt. Diese Punkte können je nach individueller Situation und den Anträgen der Parteien variieren.
Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]