Bei einer Scheidung stellt das Familiengericht in der Regel mehrere Dinge fest, darunter: 1. **Scheidung an sich**: Das Gericht entscheidet, ob die Ehe geschieden wird. 2. **Versorgungsausgleich**: Es wird geprüft und entschieden, wie die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. 3. **Unterhalt**: Das Gericht kann über den nachehelichen Unterhalt entscheiden, falls dies beantragt wurde. 4. **Sorgerecht und Umgangsrecht**: Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, wird über das Sorgerecht und das Umgangsrecht entschieden. 5. **Zugewinnausgleich**: Falls im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt wurde, wird der Zugewinnausgleich geregelt. Diese Punkte können je nach individueller Situation und den Anträgen der Parteien variieren.