Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]
Ja, in einem Verfahren beim Familiengericht kannst du gesondert angehört werden. Das Familiengericht hat die Möglichkeit, die Beteiligten, insbesondere die Eltern und das Kind, anzuhören, um deren Standpunkte und Wünsche zu erfahren. Dies geschieht häufig in Verfahren, die dasorgerecht, Umgangrecht oder andere familienrechtliche Angelegenheiten betreffen. Es ist wichtig, dass du deine Anliegen und Wünsche klar kommunizierst, damit das Gericht diese in seine Entscheidung einbeziehen kann.
Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]