Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Ja, in einem Verfahren beim Familiengericht kannst du gesondert angehört werden. Das Familiengericht hat die Möglichkeit, die Beteiligten, insbesondere die Eltern und das Kind, anzuhören, um deren Standpunkte und Wünsche zu erfahren. Dies geschieht häufig in Verfahren, die dasorgerecht, Umgangrecht oder andere familienrechtliche Angelegenheiten betreffen. Es ist wichtig, dass du deine Anliegen und Wünsche klar kommunizierst, damit das Gericht diese in seine Entscheidung einbeziehen kann.
Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]
Verfahrenspfleger werden in verschiedenen gerichtlichen Verfahren bestellt, um die Interessen von Personen zu vertreten, die ihre Rechte nicht selbst ausreichend wahrnehmen können. Typische Angel... [mehr]
Eine Belastungsstörung (wie z.B. eine posttraumatische Belastungsstörung oder eine Anpassungsstörung) kann im familiengerichtlichen Verfahren unterschiedlich bewertet werden. Grunds&aum... [mehr]