In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]
Ja, in einem Verfahren beim Familiengericht kannst du gesondert angehört werden. Das Familiengericht hat die Möglichkeit, die Beteiligten, insbesondere die Eltern und das Kind, anzuhören, um deren Standpunkte und Wünsche zu erfahren. Dies geschieht häufig in Verfahren, die dasorgerecht, Umgangrecht oder andere familienrechtliche Angelegenheiten betreffen. Es ist wichtig, dass du deine Anliegen und Wünsche klar kommunizierst, damit das Gericht diese in seine Entscheidung einbeziehen kann.
In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]