Das örtlich zuständige Mahngericht für Rechtsanwaltsgebühren als Hauptforderung ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller (also die antragstellende... [mehr]
Die Mitgliedstaaten der EU haben in der Regel die Zuständigkeit für die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ihrer eigenen Verwaltungsakte. Die EU selbst hat jedoch auch eigene Institutionen, die für die Kontrolle von Verwaltungsakten zuständig sind, insbesondere der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Der EuGH kann in bestimmten Fällen über die Rechtmäßigkeit von Handlungen der EU-Organe entscheiden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die EU selbst Zuständigkeiten in der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle haben, jedoch in unterschiedlichen Kontexten und für unterschiedliche Arten von Entscheidungen.
Das örtlich zuständige Mahngericht für Rechtsanwaltsgebühren als Hauptforderung ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller (also die antragstellende... [mehr]
Für eine Klage aus § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) mit einem Streitwert von 1.000 EUR (1 TDM = 1.000 Deutsche Mark, vermutlich ist aber 1.000 EUR gemeint) ist da... [mehr]
Die Europäische Union (EU) hat verschiedene rechtliche Regelungen und Initiativen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen erlassen. Zu den wichtigste... [mehr]