Die korre Bezeichnung istErbscheinantrag**. Das Wort setzt sich aus „Erbschein“ und „Antrag“ zusammen. Ein „Erbscheinsantrag“ ist sprachlich nicht korrekt und wird... [mehr]
Der Erlassantrag ist einmalig zu genehmigen, da der Betrag von unserer Seite falsch zugeordnet wurde und dadurch Sonderzahlungen und Mehrkosten entstanden sind.
Die korre Bezeichnung istErbscheinantrag**. Das Wort setzt sich aus „Erbschein“ und „Antrag“ zusammen. Ein „Erbscheinsantrag“ ist sprachlich nicht korrekt und wird... [mehr]
Ob für die Veräußerung eines durch Erbfolge erlangten Miteigentumsanteils an einer Immobilie die Zustimmung des Ehegatten nach § 1365 BGB erforderlich ist, hängt davon ab, ob... [mehr]