Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben eines Verstorbenen ausweist und deren Erbansprüche bestätigt. Er wird in der Regel beim Nachlassgericht beantragt und ist notwendig, um beispielsweise auf Konten des Verstorbenen zuzugreifen oder Immobilien zu übertragen. Der Pflichtteil hingegen ist der gesetzlich garantierte Anteil des Erbes, der bestimmten nahen Angehörigen (z.B. Kindern, Ehepartnern) zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zusammengefasst: Der Erbschein dokumentiert die Erben, während der Pflichtteil sicherstellt, dass bestimmte Angehörige nicht vollständig enterbt werden können.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Die korre Bezeichnung istErbscheinantrag**. Das Wort setzt sich aus „Erbschein“ und „Antrag“ zusammen. Ein „Erbscheinsantrag“ ist sprachlich nicht korrekt und wird... [mehr]
Nein, ein Kaufvertrag kann nicht wirksam mit einer bereits verstorbenen Person als Verkäufer beurkundet werden. Mit dem Tod einer Person endet deren Rechtsfähigkeit, das heißt, sie kan... [mehr]
Ein Vermächtnisanspruch ist ein Anspruch, der sich aus einem Vermächtnis im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags ergibt. Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, bei... [mehr]
Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]