Was sind Erbschein und Pflichtteil?

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Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben eines Verstorbenen ausweist und deren Erbansprüche bestätigt. Er wird in der Regel beim Nachlassgericht beantragt und ist notwendig, um beispielsweise auf Konten des Verstorbenen zuzugreifen oder Immobilien zu übertragen. Der Pflichtteil hingegen ist der gesetzlich garantierte Anteil des Erbes, der bestimmten nahen Angehörigen (z.B. Kindern, Ehepartnern) zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zusammengefasst: Der Erbschein dokumentiert die Erben, während der Pflichtteil sicherstellt, dass bestimmte Angehörige nicht vollständig enterbt werden können.

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