Einen Erbschein selbst kannst du nicht „beglaubigen“ lassen, der Erbs ein amtliches Dokument ist, das vom Nachlassgericht (in der Regel beim zuständigen Amtsgericht) ausgestellt wird.... [mehr]
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben eines Verstorbenen ausweist und deren Erbansprüche bestätigt. Er wird in der Regel beim Nachlassgericht beantragt und ist notwendig, um beispielsweise auf Konten des Verstorbenen zuzugreifen oder Immobilien zu übertragen. Der Pflichtteil hingegen ist der gesetzlich garantierte Anteil des Erbes, der bestimmten nahen Angehörigen (z.B. Kindern, Ehepartnern) zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zusammengefasst: Der Erbschein dokumentiert die Erben, während der Pflichtteil sicherstellt, dass bestimmte Angehörige nicht vollständig enterbt werden können.
Einen Erbschein selbst kannst du nicht „beglaubigen“ lassen, der Erbs ein amtliches Dokument ist, das vom Nachlassgericht (in der Regel beim zuständigen Amtsgericht) ausgestellt wird.... [mehr]
Eine objektive Liste der „besten und kostengünstigsten“ Anwälte für Erbrecht in Zürich gibt es nicht, da die Bewertung von „besten“ subjektiv ist und die Ko... [mehr]
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Testament muss nicht zwingend handgeschrieben sein, aber es kommt auf die Form an, die du wählst: **Eigenhändiges Testament:** Wenn du ein Testament selbst ohne Notar verfassen mö... [mehr]
Die Reihenfolge des Sterbezeitpunkts der Eltern ist bei Familien mit Kindern aus unterschiedlichen Partnerschaften (Patchwork-Familien) für das Erbe der Kinder von großer Bedeutung. Das lie... [mehr]