Wie lange kann man einen Erbschein nachträglich beantragen?

Antwort

Einen Erbschein kann man in der Regel innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall beantragen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Erbe von seinem Erbanspruch Kenntnis erlangt. In bestimmten Fällen kann es jedoch auch Ausnahmen oder Verlängerungen geben, insbesondere wenn der Erbe aus bestimmten Gründen an der Beantragung gehindert war. Es ist ratsam, sich bei einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht zu informieren, um die genauen Fristen und Möglichkeiten zu klären.

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