Ja, die Begründung für einen fristgerecht eingelegten Widerspruch kann in der Regel nach Ablauf der Widerspruchsfrist nachgereicht werden. Entscheidend ist, dass der Widerspruch selbst inner... [mehr]
Einen Erbschein kann man in der Regel innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall beantragen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Erbe von seinem Erbanspruch Kenntnis erlangt. In bestimmten Fällen kann es jedoch auch Ausnahmen oder Verlängerungen geben, insbesondere wenn der Erbe aus bestimmten Gründen an der Beantragung gehindert war. Es ist ratsam, sich bei einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht zu informieren, um die genauen Fristen und Möglichkeiten zu klären.
Ja, die Begründung für einen fristgerecht eingelegten Widerspruch kann in der Regel nach Ablauf der Widerspruchsfrist nachgereicht werden. Entscheidend ist, dass der Widerspruch selbst inner... [mehr]
Bei einer klaren Erbfolge, in der die Erben eindeutig feststehen und die gesetzlichen Erben oder die im Testament benannten Erben klar identifiziert werden können, ist es nicht zwingend erforderl... [mehr]
Einen Erbschein benötigt man in der Regel nicht, wenn: 1. **Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner**: In vielen Fällen kann der überlebende Partner ohne Erbschein auf das gemeinsam... [mehr]
Die Kündbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem jeweiligen Vertrag, den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Vereinbarungen. In der Regel sind Kündigungsfristen... [mehr]