Nein. Private Krankenversicherungen zahlen nicht die Bürgergeld-Kosten von Bürgergeldempfängern. Bürgergeld selbst wird aus Steuermitteln finanziert und vom Jobcenter gezahlt. Be...
Wird eine Erbschaft auf das Bürgergeld angerechnet?
Antwort vomJa. Eine Erbschaft kann beim Bürgergeld berücksichtigt werden – entscheidend ist **wann** sie zufließt. Sie müssen eine Erbschaft dem Jobcenter **unverzüglich mitteilen**. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen)) **Grundregel:** - **Während des laufenden Bürgergeld-Bezugs** wird eine Erbschaft in der Regel als **Einkommen** behandelt und auf das Bürgergeld angerechnet. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen)) - **Ist die Erbschaft schon vor dem Antrag vorhanden**, zählt sie grundsätzlich als **Vermögen**. Dann kommt es darauf an, ob sie innerhalb der beim Bürgergeld geltenden Vermögensgrenzen liegt. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen)) Das bedeutet praktisch: - Erben Sie **während** des Bezugs Geld, kann der Anspruch sinken oder zeitweise ganz entfallen. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen)) - Erben Sie **vor** dem Antrag, prüft das Jobcenter, ob durch das vorhandene Vermögen überhaupt Hilfebedürftigkeit besteht. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen)) Offizielle Grundlage für die allgemeine Prüfung von **Einkommen und Vermögen** beim Bürgergeld bietet die Bundesagentur für Arbeit. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen)) Kurzantwort: **Ja, eine Erbschaft kann auf das Bürgergeld angerechnet werden – meist als Einkommen bei Zufluss während des Bezugs, sonst als Vermögen.** ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen))
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