Definition von Erbe und Miterbe

Antwort

Ein Erbe ist eine Person, die durch Testament oder gesetzliche Erbfolge das Vermögen einer verstorbenen Person erhält. Ein Miterbe hingegen ist ein Erbe, der gemeinsam mit anderen Erben das Erbe antreten und verwalten muss. Miterben teilen sich das Erbe und sind gemeinsam für die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses verantwortlich.

Kategorie: Recht Tags: Erbe Miterbe Definition
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