Im rechtlichen Sinne ist die Definition von „Gewürz“ in Deutschland und der EU in verschiedenen Verordnungen und Normen geregelt, insbesondere in den Leitsätzen für Gewü... [mehr]
Ein Erbe ist eine Person, die durch Testament oder gesetzliche Erbfolge das Vermögen einer verstorbenen Person erhält. Ein Miterbe hingegen ist ein Erbe, der gemeinsam mit anderen Erben das Erbe antreten und verwalten muss. Miterben teilen sich das Erbe und sind gemeinsam für die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses verantwortlich.
Im rechtlichen Sinne ist die Definition von „Gewürz“ in Deutschland und der EU in verschiedenen Verordnungen und Normen geregelt, insbesondere in den Leitsätzen für Gewü... [mehr]
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]