Welche drei Entscheidungsmöglichkeiten hat die Behörde bei einem Rechtsmittel?

Antwort

Die Behörde hat in der Regel drei Entscheidungsmöglichkeiten bei einem Rechtsmittel: 1. **Abweisung des Rechtsmittels**: Die Behörde kann das Rechtsmittel zurückweisen, wenn sie der Meinung ist, dass die ursprüngliche Entscheidung korrekt war. 2. **Änderung der Entscheidung**: Die Behörde kann die ursprüngliche Entscheidung ändern, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass die Entscheidung fehlerhaft war oder neue Informationen vorliegen. 3. **Aufhebung der Entscheidung**: Die Behörde kann die ursprüngliche Entscheidung aufheben und gegebenenfalls eine neue Entscheidung treffen oder das Verfahren an die zuständige Stelle zurückverweisen. Die genauen Optionen können je nach Rechtsgebiet und spezifischem Verfahren variieren.

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