Wer hat bestimmt, dass es genau 6 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt?

Antwort vom

Die Regelung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitnehmer in Deutschland ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt. Dieses Gesetz wurde vom deutschen Gesetzgeber, also dem Bundestag und Bundesrat, beschlossen. Die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beträgt gemäß § 3 EntgFG sechs Wochen. Weitere Informationen zum Entgeltfortzahlungsgesetz findest du hier: [Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/).

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