Die erste unabdingbare Festlegung des Anspruchs auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall in Deutschland wurde durch das "Lohnfortzahlungsgesetz" (Entgeltfortzahlungsgesetz) von 1957 eingeführt. Diese Maßnahme wurde durchgeführt, um Arbeitnehmern finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall zu bieten und soziale Ungerechtigkeiten zu verringern. Vor der Einführung des Gesetzes waren Arbeitnehmer oft gezwungen, im Krankheitsfall ohne Einkommen auszukommen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führte. Das Gesetz sollte sicherstellen, dass Arbeitnehmer auch bei Krankheit ihren Lebensunterhalt bestreiten können und nicht in finanzielle Not geraten.