Bei Insolvenzen gilt als Betrug insbesondere das sogenannte Insolvenzstrafrecht, das verschiedene Straftatbestände umfasst. Der klassische Betrug (§ 263 StGB) kann im Zusammenhang mit einer... [mehr]
Das Ende eines Insolvenzverfahrens wird in der Regel als "Schlussverteilung" oder "Schlussbericht" bezeichnet. In Deutschland spricht man oft auch von der "Aufhebung des Insolvenzverfahrens" oder der "Restschuldbefreiung" (bei Privatinsolvenzen).
Bei Insolvenzen gilt als Betrug insbesondere das sogenannte Insolvenzstrafrecht, das verschiedene Straftatbestände umfasst. Der klassische Betrug (§ 263 StGB) kann im Zusammenhang mit einer... [mehr]
Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]