Wie bezeichnet man das Ende eines Insolvenzverfahrens?

Antwort

Das Ende eines Insolvenzverfahrens wird in der Regel als "Schlussverteilung" oder "Schlussbericht" bezeichnet. In Deutschland spricht man oft auch von der "Aufhebung des Insolvenzverfahrens" oder der "Restschuldbefreiung" (bei Privatinsolvenzen).

Kategorie: Recht Tags: Insolvenz Verfahren Ende
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