Wie bezeichnet man das Ende eines Insolvenzverfahrens?

Antwort vom

Das Ende eines Insolvenzverfahrens wird in der Regel als "Schlussverteilung" oder "Schlussbericht" bezeichnet. In Deutschland spricht man oft auch von der "Aufhebung des Insolvenzverfahrens" oder der "Restschuldbefreiung" (bei Privatinsolvenzen).

Kategorie: Recht Tags: Insolvenz Verfahren Ende

Verwandte Fragen

Ist Unterhaltsvorschuss im Insolvenzantrag eine eigene Einnahme des Kindes?

Nein. Unterhaltsvorschuss ist im Insolvenzantrag in der Regel keine eigene pfändbare Einnahme der Mutter, sondern eine zweckgebundene Leistung für das Kind; praktisch wichtig ist aber: Im An...