Wie bezeichnet man das Ende eines Insolvenzverfahrens?

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Das Ende eines Insolvenzverfahrens wird in der Regel als "Schlussverteilung" oder "Schlussbericht" bezeichnet. In Deutschland spricht man oft auch von der "Aufhebung des Insolvenzverfahrens" oder der "Restschuldbefreiung" (bei Privatinsolvenzen).

Kategorie: Recht Tags: Insolvenz Verfahren Ende
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