Was bedeutet Rekursverfahren?

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Der Begriff "Rekursverfahren" bezeichnet ein rechtliches Verfahren, bei dem eine Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts von einer höheren Instanz überprüft wird. Ein "Rekurs" ist dabei ein Rechtsmittel, mit dem gegen eine Entscheidung Einspruch eingelegt werden kann. Das Rekursverfahren dient also dazu, eine Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der ursprünglichen Entscheidung zu ermöglichen. Der Begriff wird vor allem im österreichischen und schweizerischen Recht verwendet und entspricht in etwa dem "Beschwerdeverfahren" oder "Berufungsverfahren" in Deutschland.