Nein. Unterhaltsvorschuss ist im Insolvenzantrag in der Regel keine eigene pfändbare Einnahme der Mutter, sondern eine zweckgebundene Leistung für das Kind; praktisch wichtig ist aber: Im An...
Welche Aufgaben hat ein Betreuer im Insolvenzverfahren?
Antwort vomDer Aufgabenbereich eines Betreuers in Insolvenzverfahren (typisch: Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder – je nach Verfahrensart) umfasst im Kern: - **Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse**: Vermögen erfassen, sichern, verwerten; Konten/Bestände/Unterlagen übernehmen, Vermögensübersicht erstellen. - **Fortführung oder Stilllegung des Betriebs** (bei Unternehmen): Entscheidung über Weiterführung, Sanierung, Verkauf, Stilllegung; Organisation des laufenden Geschäftsbetriebs. - **Prüfung von Verträgen und Rechtsverhältnissen**: Erfüllungswahlrechte, Kündigungen, Umgang mit Dauerschuldverhältnissen, Miet-/Leasing-/Lieferverträgen. - **Gläubigerkommunikation und Verfahrensorganisation**: Berichte an Gericht und Gläubiger, Vorbereitung/Leitung von Terminen (z. B. Berichtstermin, Prüfungstermin), Auskünfte erteilen. - **Forderungsprüfung**: Entgegennahme der Forderungsanmeldungen, Prüfung, Bestreiten/Anerkennen, Führung der Tabelle. - **Anfechtung und Haftungs-/Anspruchsdurchsetzung**: Insolvenzanfechtung, Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte (z. B. Geschäftsführerhaftung), Prozessführung. - **Personalthemen**: Löhne/Gehaltsfragen, Insolvenzgeldvorfinanzierung, Kündigungen, Sozialplan/Interessenausgleich (falls relevant). - **Verwertung und Verteilung**: Verkauf von Vermögensgegenständen, Einzug von Forderungen, Verteilung an Gläubiger nach Quote, Schlussrechnung. - **Rechnungslegung/Compliance**: Ordnungsgemäße Buchführung, Massekostenkontrolle, Steuerfragen koordinieren, Dokumentation und Schlussbericht. Rechtsgrundlage und genaue Ausgestaltung ergeben sich vor allem aus der Insolvenzordnung (InsO) und dem konkreten gerichtlichen Bestellungsbeschluss.