Nein: Bei einer vorläufigen Betreuung durch einen Angehörigen muss nicht vorab die übliche Eignungsprüfung der Betreuungsbehörde abgeschlossen sein. Gerade bei der einstweilig...
Wann haben behinderte Menschen einen gesetzlichen Betreuer?
Antwort vomMenschen mit Behinderung haben **nicht automatisch** einen gesetzlichen Betreuer. Ein gesetzlicher Betreuer wird in Deutschland nur bestellt, wenn: - die Person ihre rechtlichen Angelegenheiten **ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann**, - dafür eine **Erkrankung oder Behinderung** ursächlich ist, - und die Betreuung **erforderlich** ist, also keine andere Hilfe ausreicht. Das entscheidet das **Betreuungsgericht** im Einzelfall. Wichtig: - Eine Behinderung allein reicht **nicht** aus. - Die Betreuung darf nur für die Bereiche angeordnet werden, in denen tatsächlich Hilfe nötig ist, z. B.: - Gesundheitssorge - Vermögensangelegenheiten - Wohnungsangelegenheiten - Behördenangelegenheiten - Die betroffene Person bleibt grundsätzlich **geschäftsfähig**, solange nicht ausnahmsweise etwas anderes gilt. - Vorrang haben mildere Mittel, etwa eine **Vorsorgevollmacht** oder andere Unterstützung. Rechtsgrundlage ist vor allem das Betreuungsrecht im **Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)**, insbesondere § 1814 BGB.
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