Wann haben behinderte Menschen einen gesetzlichen Betreuer?

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Menschen mit Behinderung haben **nicht automatisch** einen gesetzlichen Betreuer. Ein gesetzlicher Betreuer wird in Deutschland nur bestellt, wenn: - die Person ihre rechtlichen Angelegenheiten **ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann**, - dafür eine **Erkrankung oder Behinderung** ursächlich ist, - und die Betreuung **erforderlich** ist, also keine andere Hilfe ausreicht. Das entscheidet das **Betreuungsgericht** im Einzelfall. Wichtig: - Eine Behinderung allein reicht **nicht** aus. - Die Betreuung darf nur für die Bereiche angeordnet werden, in denen tatsächlich Hilfe nötig ist, z. B.: - Gesundheitssorge - Vermögensangelegenheiten - Wohnungsangelegenheiten - Behördenangelegenheiten - Die betroffene Person bleibt grundsätzlich **geschäftsfähig**, solange nicht ausnahmsweise etwas anderes gilt. - Vorrang haben mildere Mittel, etwa eine **Vorsorgevollmacht** oder andere Unterstützung. Rechtsgrundlage ist vor allem das Betreuungsrecht im **Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)**, insbesondere § 1814 BGB.

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