Wer trägt die Kosten eines gesetzlichen Betreuers für einen schwerbehinderten Menschen?

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Die Kosten eines **gesetzlichen Betreuers** trägt grundsätzlich **die betreute Person selbst**, also auch ein schwerbehinderter Mensch, **wenn Vermögen oder Einkommen vorhanden ist**. Kurz gesagt: - **Betreuervergütung und Gerichtskosten** werden aus dem Vermögen der betreuten Person bezahlt. - **Ist die betreute Person mittellos**, übernimmt **die Staatskasse** die Kosten. - **Angehörige müssen die Betreuungskosten normalerweise nicht zahlen**, nur weil sie verwandt sind. Wichtig: - Der **Grad der Behinderung** allein entscheidet **nicht** über die Kosten. - Maßgeblich ist, ob die betreute Person nach den gesetzlichen Regeln als **mittellos** gilt. Rechtsgrundlagen finden sich vor allem im Betreuungsrecht und im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz sowie bei den gerichtlichen Kostenregelungen. Für die genaue Einordnung im Einzelfall sind die offiziellen Informationen der Justiz besonders hilfreich, etwa bei https://www.bmj.de und den Justizportalen der Bundesländer.

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