Das Vortäuschen der Einnahme der Antibabypille, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, obwohl dies nicht einvernehmlich abgesprochen war, ist in Deutschland rechtlich und strafrechtlich ein... [mehr]
Ja, es ist rechtens, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, wenn eine erneute Schwangerschaft eintritt und ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Nach § 16 Abs. 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) kann die Elternzeit vorzeitig beendet werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Eine erneute Schwangerschaft und das damit verbundene Beschäftigungsverbot können als solcher wichtiger Grund anerkannt werden. Weitere Informationen findest du im [Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)](https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html).
Das Vortäuschen der Einnahme der Antibabypille, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, obwohl dies nicht einvernehmlich abgesprochen war, ist in Deutschland rechtlich und strafrechtlich ein... [mehr]