In welcher Form muss ein Rechtsanwalt Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen, mit Beispiel?

Antwort

Ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingelegt werden (§ 700 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 338 ZPO). Der Einspruch kann per Brief, per Fax oder – von Rechtsanwälten verpflichtend – über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereicht werden. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein. **Beispiel für einen Einspruch durch einen Rechtsanwalt:** --- **An das** Amtsgericht Musterstadt Vollstreckungsgericht Musterstraße 1 12345 Musterstadt **Aktenzeichen:** 12 VB 345/24 **Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid** Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich namens und in Vollmacht des Herrn Max Mustermann, Musterweg 2, 12345 Musterstadt, gegen den am 01.06.2024 zugestellten Vollstreckungsbescheid vom 28.05.2024 (Az.: 12 VB 345/24) fristgerecht Einspruch ein. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Dr. Jur. Anna Beispiel --- **Wichtige Hinweise:** - Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids beim Gericht eingehen (§ 700 Abs. 1, § 339 ZPO). - Für Rechtsanwälte besteht die Pflicht zur elektronischen Einreichung über das beA. - Die Formulierung kann kurz und formlos sein, sollte aber das Aktenzeichen und die Partei(en) enthalten. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite der [Bundesrechtsanwaltskammer](https://www.brak.de/) oder beim [Justizportal des Bundes und der Länder](https://www.justiz.de/).

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