Kann der Ehemann die Willenserklärung der Ehefrau anfechten?

Antwort

Ja, der Ehemann kann unter bestimmten Umständen eine Willenserklärung der Ehefrau anfechten. Die Anfechtung kann beispielsweise dann erfolgen, wenn die Ehefrau bei der Abgabe der Willenserklärung nicht geschäftsfähig war oder wenn die Erklärung unter einem Irrtum, einer Drohung oder einer Täuschung abgegeben wurde. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Anfechtungsmöglichkeiten. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu betrachten, da die Anfechtungsgründe spezifisch sein müssen.

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