Wenn beide Ehepartner bei der Eheschließung kein Vermögen besitzen („unvermögend“ sind), ist für die Verteilung des Vermögens beim Tod eines Ehepartners entscheid... [mehr]
Ja, der Ehemann kann unter bestimmten Umständen eine Willenserklärung der Ehefrau anfechten. Die Anfechtung kann beispielsweise dann erfolgen, wenn die Ehefrau bei der Abgabe der Willenserklärung nicht geschäftsfähig war oder wenn die Erklärung unter einem Irrtum, einer Drohung oder einer Täuschung abgegeben wurde. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Anfechtungsmöglichkeiten. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu betrachten, da die Anfechtungsgründe spezifisch sein müssen.
Wenn beide Ehepartner bei der Eheschließung kein Vermögen besitzen („unvermögend“ sind), ist für die Verteilung des Vermögens beim Tod eines Ehepartners entscheid... [mehr]
Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, der in Deutschland für Ehepaare gilt, wenn sie keinen anderen Güterstand (z. B Gütertr oder Güterg... [mehr]
Nein, ein Ehepaar muss nicht zwingend zusammen wohnen. In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass Ehepartner einen gemeinsamen Haushalt führen od... [mehr]
Der Zugewinnausgleich ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und regelt den finanziellen Ausgleich zwischen Ehepartnern im Falle einer Scheidung, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der... [mehr]