Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
Ja, der Ehemann kann unter bestimmten Umständen eine Willenserklärung der Ehefrau anfechten. Die Anfechtung kann beispielsweise dann erfolgen, wenn die Ehefrau bei der Abgabe der Willenserklärung nicht geschäftsfähig war oder wenn die Erklärung unter einem Irrtum, einer Drohung oder einer Täuschung abgegeben wurde. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Anfechtungsmöglichkeiten. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu betrachten, da die Anfechtungsgründe spezifisch sein müssen.
Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]