Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
Die Eheschließung ist rechtlich betrachtet tatsächlich ein Vertrag zwischen zwei Personen, der bestimmte Rechte und Pflichten begründet – etwa im Hinblick auf Unterhalt, Erbrecht oder Vermögensaufteilung. Insofern kann man sie als eine Art „Geschäftsvertrag“ sehen, auch wenn sie für viele Menschen vor allem eine romantische emotionale Bedeutung hat. Ein Ehevertrag ist in vielen Fällen vernünftig, weil er individuelle Regelungen ermöglicht, die von der gesetzlichen Standardregelung abweichen. Besonders sinnvoll ist ein Ehevertrag, wenn: - einer der Partner ein Unternehmen besitzt, - große Vermögensunterschiede bestehen, - einer der Partner Schulden hat, - internationale Aspekte (z.B. unterschiedliche Staatsangehörigkeiten) eine Rolle spielen, - bestimmte Regelungen für den Fall einer Scheidung gewünscht werden. Ein Ehevertrag kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und für beide Seiten Klarheit zu schaffen. Er ist also ein pragmatisches Instrument, das die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Ehe individuell regelt, ohne die romantische Seite der Beziehung auszuschließen.
Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
Wenn du in einem Ehevertrag regeln möchtest, dass dein Vermögen im Falle einer Scheidung bei dir bleibt, solltest du insbesondere den sogenannten „Güterstand“ anpassen. In D... [mehr]