Die Eheschließung ist rechtlich betrachtet tatsächlich ein Vertrag zwischen zwei Personen, der bestimmte Rechte und Pflichten begründet – etwa im Hinblick auf Unterhalt, Erbrecht... [mehr]
Die Eheschließung ist rechtlich betrachtet tatsächlich ein Vertrag zwischen zwei Personen, der bestimmte Rechte und Pflichten begründet – etwa im Hinblick auf Unterhalt, Erbrecht... [mehr]