Ist der juristische Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung ein Verfügungsgeschäft?

Antwort vom

Der juristische Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung ist kein Verfügungsgeschäft im Sinne des Zivilrechts. Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Der Anspruch auf Duldung Zwangsvollstreung hingegen ist ein Anspruch, der sich aus der Vollstreckung eines bereits bestehenden Rechts ergibt und nicht selbst die Verfügung über ein Recht darstellt. Es handelt sich vielmehr um eine Pflicht des Schuldners, die Vollstreckung zu dulden, die auf einer gesetzlichen Grundlage oder einem Titel beruht.

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Kann ein Rechtsanwalt bei einem Sachpfändungsantrag wegen eigener Anwaltsgebühren sich selbst vertreten und dafür ZV-Gebühren berechnen?

Ja. - **Vertretung in eigener Sache:** Ein Rechtsanwalt darf sich grundsätzlich **selbst vertreten** (auch im Zwangsvollstreckungsverfahren). Er handelt dann als Gläubiger und stellt z.B. d...

Wie hoch sind die Gerichtskosten für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PFÜB)?

Die Gerichtskosten für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz: **PfÜB**) richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und betragen in der Regel **22,00 Euro** (Stand:...

Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?

Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...