Ist der juristische Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung ein Verfügungsgeschäft?

Antwort

Der juristische Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung ist kein Verfügungsgeschäft im Sinne des Zivilrechts. Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Der Anspruch auf Duldung Zwangsvollstreung hingegen ist ein Anspruch, der sich aus der Vollstreckung eines bereits bestehenden Rechts ergibt und nicht selbst die Verfügung über ein Recht darstellt. Es handelt sich vielmehr um eine Pflicht des Schuldners, die Vollstreckung zu dulden, die auf einer gesetzlichen Grundlage oder einem Titel beruht.

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