Was ist die Deliktsfähigkeit in Österreich?

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In Österreich ist die Deliktsfähigkeit die Fähigkeit, für eigenes schuldes Verhalten zivilrechtlich verantwortlich gemacht zu werden. Sie ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Nach § 1310 ABGB sind Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich deliktsunfähig. Das bedeutet, dass sie für Schäden, die sie verursachen, in der Regel nicht selbst haften. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn das Kind die nötige Einsichtsfähigkeit besitzt, um die Folgen seines Handelns zu erkennen. Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene sind grundsätzlich deliktsfähig und haften für Schäden, die sie durch schuldhaftes Verhalten verursachen. Bei Jugendlichen kann jedoch die Haftung gemildert werden, wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit noch nicht vollständig entwickelt haben. Weitere Informationen findest du im ABGB: [ABGB](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40025852/NOR40025852.html).

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