§ 241 StGB (Strafgesetzbuch) befasst sich mit der Bedrohung. Er besagt, dass jemand, der einen anderen Menschen mit einem Verbrechen bedroht, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung z... [mehr]
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Gesetz, das Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen verhindern und beseitigen soll. Es trat am 18. August 2006 in Kraft und basiert auf mehreren EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung. **Definition:** Das AGG zielt darauf ab, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. **Rechtsgrundlage:** Die Rechtsgrundlage des AGG findet sich im deutschen Bundesrecht. Es setzt mehrere EU-Richtlinien um, darunter: - Richtlinie 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) - Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie) - Richtlinie 2002/73/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie) - Richtlinie 2004/113/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie für den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen) Das AGG ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann im Detail auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden: [AGG im Bundesgesetzblatt](https://www.gesetze-im-internet.de/agg/).
§ 241 StGB (Strafgesetzbuch) befasst sich mit der Bedrohung. Er besagt, dass jemand, der einen anderen Menschen mit einem Verbrechen bedroht, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung z... [mehr]
Ungleichbehandlungen im Stellenbesetzungsverfahren können gemäß den §§ 5 und 8 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in bestimmten Fällen erlaubt sein. Die bei... [mehr]
Leistsätze sind in der Regel spezifische Regelungen oder Bestimmungen, die in einem bestimmten Kontext, wie zum Beispiel im Vertragsrecht oder in der Wirtschaft, Anwendung finden. Sie definieren... [mehr]