Die Rechtsgrundlage für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Formfehlers findet sich im deutschen Recht insbesondere in § 60 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für verwa... [mehr]
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Gesetz, das Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen verhindern und beseitigen soll. Es trat am 18. August 2006 in Kraft und basiert auf mehreren EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung. **Definition:** Das AGG zielt darauf ab, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. **Rechtsgrundlage:** Die Rechtsgrundlage des AGG findet sich im deutschen Bundesrecht. Es setzt mehrere EU-Richtlinien um, darunter: - Richtlinie 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) - Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie) - Richtlinie 2002/73/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie) - Richtlinie 2004/113/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie für den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen) Das AGG ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann im Detail auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden: [AGG im Bundesgesetzblatt](https://www.gesetze-im-internet.de/agg/).
Die Rechtsgrundlage für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Formfehlers findet sich im deutschen Recht insbesondere in § 60 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für verwa... [mehr]
Eine Beschwerde bei Gericht ist ein Rechtsmittel, mit dem gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können. Die genaue Vorgehensweise und die Rechtsgrundlage hängen davon ab, in welchem... [mehr]
Der Begriff „Bezüge zur Rechtsgrundlage“ bezieht sich darauf, wie bestimmte Handlungen, Entscheidungen oder Regelungen auf rechtlichen Vorschriften basieren oder sich auf diese st&uum... [mehr]