Ob die Rechtsgrundlage „Einwilligung“ oder „berechtigtes Interesse“ ist, hängt vom konkreten Anwendungsfall ab. Im Datenschutzrecht, insbesondere nach der Datenschutz-Grun... [mehr]
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Gesetz, das Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen verhindern und beseitigen soll. Es trat am 18. August 2006 in Kraft und basiert auf mehreren EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung. **Definition:** Das AGG zielt darauf ab, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. **Rechtsgrundlage:** Die Rechtsgrundlage des AGG findet sich im deutschen Bundesrecht. Es setzt mehrere EU-Richtlinien um, darunter: - Richtlinie 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) - Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie) - Richtlinie 2002/73/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie) - Richtlinie 2004/113/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie für den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen) Das AGG ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann im Detail auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden: [AGG im Bundesgesetzblatt](https://www.gesetze-im-internet.de/agg/).
Ob die Rechtsgrundlage „Einwilligung“ oder „berechtigtes Interesse“ ist, hängt vom konkreten Anwendungsfall ab. Im Datenschutzrecht, insbesondere nach der Datenschutz-Grun... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für deinen Anspruch auf eine korrekte Handwerkerrechnung ergibt sich in Deutschland vor allem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Preisangabenverordnung (PAngV)... [mehr]
Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung übe... [mehr]
Kleine Kapitalgesellschaften sind im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Nach § 267 HGB gilt eine Kapitalgesellschaft als „klein“, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Merkmale... [mehr]