Definition: Abmahnung als disziplinarisches Instrument

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Eine **Abmahnung** ist im Arbeitsverhältnis die **förmliche Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens** durch den Arbeitgeber. Sie hat meist drei Funktionen: 1. **Hinweisfunktion** – das Fehlverhalten wird konkret benannt. 2. **Beanstandungsfunktion** – der Arbeitgeber macht klar, dass er dieses Verhalten nicht akzeptiert. 3. **Warnfunktion** – für den Wiederholungsfall werden arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere eine Kündigung, angedroht. Als **disziplinarisches Instrument** dient die Abmahnung also dazu, auf Pflichtverletzungen zu reagieren und den Arbeitnehmer zur künftigen Vertragstreue anzuhalten. **Auf eine Abmahnung kann ausnahmsweise verzichtet werden**, wenn von vornherein erkennbar ist, dass keine Verhaltensänderung zu erwarten ist oder wenn die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass ihre Hinnahme selbst einmalig unzumutbar ist, etwa bei besonders gravierenden Vertrauensverstößen.

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