Ab wann bekommt man wegen AU eine Abmahnung oder kann fristlos gekündigt werden?
Antwort vom**Eine Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung droht nicht „ab einer bestimmten AU-Dauer“, sondern ab Pflichtverstößen: vor allem wenn du die Krankheit nicht rechtzeitig meldest, die AU nicht ordnungsgemäß nachweist oder der Arbeitgeber begründet an einer vorgetäuschten Krankheit zweifeln darf.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html)) ## Wann eine Abmahnung realistisch ist Die häufigste Ursache ist nicht die Krankheit selbst, sondern dein Verhalten dabei. Du musst dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer **unverzüglich** mitteilen. Außerdem kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Nachweis schon **ab dem ersten Krankheitstag** vorliegt; gesetzlich gilt sonst spätestens der darauffolgende Arbeitstag plus ärztlicher Nachweis ab dem vierten Kalendertag. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html)) Eine Abmahnung ist deshalb typisch, wenn du: - dich gar nicht oder zu spät krankmeldest, - trotz Aufforderung keinen Nachweis lieferst, - wiederholt gegen Meldepflichten verstößt, - während der AU Dinge tust, die klar gegen eine echte Erkrankung sprechen. Praktisch heißt das: Nicht die AU „an sich“ ist das Problem, sondern dass der Arbeitgeber dir eine Verletzung deiner arbeitsvertraglichen Pflichten nachweisen kann. ## Wann eine fristlose Kündigung möglich ist Eine fristlose Kündigung ist die harte Ausnahme. Sie kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber den Verdacht oder Nachweis hat, dass die Arbeitsunfähigkeit **nur vorgetäuscht** war oder du eine AU missbräuchlich eingesetzt hast. Das ist kein bloßer Formfehler mehr, sondern ein schwerer Vertrauensbruch. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach klargestellt, dass der Beweiswert einer AU erschüttert sein kann, wenn auffällige Umstände vorliegen, etwa wenn die Krankschreibung exakt mit einer Kündigungsfrist zusammenfällt. ([bundesarbeitsgericht.de](https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/erschuetterung-des-beweiswerts-einer-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/)) Wichtig ist der Unterschied: - **Zu spät gemeldet / Nachweis vergessen** → eher Abmahnung. - **AU bewusst vorgetäuscht oder missbraucht** → Kündigung, im Extremfall fristlos. ## Der häufigste Irrtum Viele denken, eine ärztliche AU schütze immer vollständig. Das stimmt so nicht. Eine AU hat zwar hohen Beweiswert, aber keinen absoluten. Wenn starke Indizien gegen die Krankheit sprechen, kann der Arbeitgeber diesen Beweiswert angreifen. Genau dann wird es gefährlich. ([bundesarbeitsgericht.de](https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/erschuetterung-des-beweiswerts-einer-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/)) Ein typisches Beispiel: Jemand kündigt selbst und ist ab genau diesem Tag bis exakt zum Ende der Kündigungsfrist krankgeschrieben. Das reicht nicht automatisch für eine Kündigung, ist aber deutlich riskanter als eine normale, unauffällige Erkrankung. ([bundesarbeitsgericht.de](https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/erschuetterung-des-beweiswerts-einer-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/)) ## Klare Einordnung Wenn du krank bist, **melde dich sofort**, halte die Vorgaben deines Arbeitgebers zur AU ein und vermeide alles, was wie eine vorgeschobene Krankheit aussieht. Dann ist eine Abmahnung wegen AU normalerweise kein Thema. Wenn es aber um eine bereits ausgesprochene Abmahnung oder Kündigung geht, ist der entscheidende Punkt nicht „wie lange warst du krank?“, sondern **was genau dir vorgeworfen wird**.