Darf ein Prokurist einer GmbH Komplementär einer GmbH & Co. KG sein?

Antwort

Ja, ein Prokurist einer GmbH kann auch die Komplementärin einer GmbH & Co. KG sein. Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die es dem Prokuristen ermöglicht, im Namen der GmbH zu handeln. Wenn die GmbH als Komplementärin in einer GmbH & Co. KG auftritt, kann der Prokurist der GmbH diese Funktion übernehmen, solange dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung der GmbH zulässig ist. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen und die Satzung der jeweiligen Gesellschaften zu beachten.

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