Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, ein Prokurist einer GmbH kann auch die Komplementärin einer GmbH & Co. KG sein. Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die es dem Prokuristen ermöglicht, im Namen der GmbH zu handeln. Wenn die GmbH als Komplementärin in einer GmbH & Co. KG auftritt, kann der Prokurist der GmbH diese Funktion übernehmen, solange dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung der GmbH zulässig ist. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen und die Satzung der jeweiligen Gesellschaften zu beachten.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]