Ja. - **Vertretung in eigener Sache:** Ein Rechtsanwalt darf sich grundsätzlich **selbst vertreten** (auch im Zwangsvollstreckungsverfahren). Er handelt dann als Gläubiger und stellt z.B. d...
Ja, ein Rechtsanwalt darf bei der rechtlichen Beratung auf diestrichterliche Rechtsprechung vertrauen. Die Entscheidungen der höchsten Gerichte, wie des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts, haben in der Regel eine hohe Autorität und sind für die Auslegung des Rechts maßgeblich. Anwälte stützen sich häufig auf diese Urteile, um ihre rechtlichen Einschätzungen zu untermauern und ihren Mandanten fundierte Ratschläge zu geben. Es ist jedoch wichtig, dass der Anwalt auch die aktuelle Rechtsprechung und mögliche Änderungen im Rechtssystem im Blick behält.
Ja. - **Vertretung in eigener Sache:** Ein Rechtsanwalt darf sich grundsätzlich **selbst vertreten** (auch im Zwangsvollstreckungsverfahren). Er handelt dann als Gläubiger und stellt z.B. d...