Bei einer Kündigung gibt es keine pauschalen „Mitwirkungsrechte“ für Arbeitnehmer oder Betriebsrat; entscheidend ist, wer kündigt und welcher Schutz greift. Praktisch am wic...
Darf ich als Betriebsrat eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen?
Antwort vomAls Betriebsrat hast du in der Regel nicht das Recht, eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einzuberufen. Die Einberufung solcher Sitzungen obliegt in der Regel dem Aufsichtsratsvorsitzenden oder der Geschäftsführung. Allerdings kannst du als Betriebsrat Anliegen oder Themen, die dir wichtig erscheinen, an den Aufsichtsrat herantragen. Es ist ratsam, die genauen Regelungen in der Satzung des Unternehmens oder im Betriebsverfassungsgesetz zu prüfen, um deine Möglichkeiten und Rechte genau zu verstehen.
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