Was besagt Art. 10 der Bundesverfassung der Schweiz?

Antwort

Artikel 10 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft regelt das Recht auf Achtung des Privatlebens. Er schützt die Privatsphäre der Personen und umfasst Aspekte wie den Schutz von persönlichen Daten, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf persönliche Freiheit. Der Artikel stellt sicher, dass Eingriffe in das Privatleben nur unter bestimmten Bedingungen und mit einer gesetzlichen Grundlage erfolgen dürfen.

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