Liegt Betrug vor, wenn ein Handwerker Geld nimmt und keine Leistung erbringt?

Antwort

Ja, in der Regel liegt Betrug vor, wenn ein Handwerker Geld entgegennimmt und keine vereinbarte Leistung erbringt. Betrug setzt voraus, dass jemand mit der Absicht handelt, sich unrechtmäßig zu bereichern, indem er einen anderen täuscht. Wenn der Handwerker also absichtlich Geld verlangt, ohne die vereinbarte Arbeit zu leisten, könnte dies als Betrug angesehen werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, da diese je nach Land und spezifischem Fall variieren können.

Kategorie: Recht Tags: Betrug Handwerker Leistung
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