Die Rechtsgrundlage für deinen Anspruch auf eine korrekte Handwerkerrechnung ergibt sich in Deutschland vor allem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Preisangabenverordnung (PAngV)... [mehr]
Ja, in der Regel liegt Betrug vor, wenn ein Handwerker Geld entgegennimmt und keine vereinbarte Leistung erbringt. Betrug setzt voraus, dass jemand mit der Absicht handelt, sich unrechtmäßig zu bereichern, indem er einen anderen täuscht. Wenn der Handwerker also absichtlich Geld verlangt, ohne die vereinbarte Arbeit zu leisten, könnte dies als Betrug angesehen werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, da diese je nach Land und spezifischem Fall variieren können.
Die Rechtsgrundlage für deinen Anspruch auf eine korrekte Handwerkerrechnung ergibt sich in Deutschland vor allem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Preisangabenverordnung (PAngV)... [mehr]
Die Verjährung Betrug und arglistiger Täuschung hängt davon ab, ob es sich um eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Angelegenheit handelt: **1. Strafrechtlicher Betrug (§ 263... [mehr]