Die Vertragsparteien bei einer Betriebsvereinbarung sind in der Regel der Arbeitgeber und der Betriebsrat. Der Arbeitgeber vertritt das Unternehmen, während der Betriebsrat die Interessen der Arb... [mehr]
Nein, eine Betriebsvereinbarung gehört nicht zum Individualarbeitsrecht, sondern zum kollektiven Arbeitsrecht. Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen und regelt kollektive Angelegenheiten der Belegschaft, wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder betriebliche Sozialleistungen. Das Individualarbeitsrecht hingegen betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, wie Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz oder Entgeltansprüche.
Die Vertragsparteien bei einer Betriebsvereinbarung sind in der Regel der Arbeitgeber und der Betriebsrat. Der Arbeitgeber vertritt das Unternehmen, während der Betriebsrat die Interessen der Arb... [mehr]