Hat der Betriebsrat Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung für einen Umzug?

Antwort vom

Ja, das ist richtig. Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere wenn es um Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Beschäftigten geht. Dies schließt auch Umzüge ein, da diese potenzielle Gefahren für die Mitarbeiter mit sich bringen können. Der Betriebsrat sollte in den Prozess einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Belange der Mitarbeiter angemessen berücksichtigt werden.

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