Was kann ich nach Erhalt einer Betreibung innerhalb von zehn Tagen tun?

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Wenn du eine Betreibung erhalten hast, hast du ab Zustellung des Zahlungsbefehls zehn Tage Zeit, um Rechtsvorschlag zu erheben. Das bedeutet, du kannst der Forderung widersprechen, wenn du sie für unberechtigt hältst. Der Rechtsvorschlag muss beim Betreibungsamt erfolgen, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat. Das kannst du mündlich (persönlich beim Amt) oder schriftlich (Brief, Fax) tun. Es genügt, wenn du sagst oder schreibst: „Ich erhebe Rechtsvorschlag.“ Nach Ablauf der zehn Tage kannst du keinen ordentlichen Rechtsvorschlag mehr einlegen. Dann kann der Gläubiger das Betreibungsverfahren weiterführen. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite des [Schweizerischen Betreibungsamts](https://www.ch.ch/de/schulden/ablauf-betreibungsverfahren/). Falls du die Forderung bezahlen möchtest, kannst du dies ebenfalls innerhalb der Frist tun und dem Gläubiger den Betrag überweisen.

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