Die Frist für die Staatsanwaltschaft, um über einen Antrag auf Akteneinsicht des Verteidigers zu entscheiden, ist im deutschen Strafprozessrecht nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt.... [mehr]
Wenn du eine Betreibung erhalten hast, hast du ab Zustellung des Zahlungsbefehls zehn Tage Zeit, um Rechtsvorschlag zu erheben. Das bedeutet, du kannst der Forderung widersprechen, wenn du sie für unberechtigt hältst. Der Rechtsvorschlag muss beim Betreibungsamt erfolgen, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat. Das kannst du mündlich (persönlich beim Amt) oder schriftlich (Brief, Fax) tun. Es genügt, wenn du sagst oder schreibst: „Ich erhebe Rechtsvorschlag.“ Nach Ablauf der zehn Tage kannst du keinen ordentlichen Rechtsvorschlag mehr einlegen. Dann kann der Gläubiger das Betreibungsverfahren weiterführen. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite des [Schweizerischen Betreibungsamts](https://www.ch.ch/de/schulden/ablauf-betreibungsverfahren/). Falls du die Forderung bezahlen möchtest, kannst du dies ebenfalls innerhalb der Frist tun und dem Gläubiger den Betrag überweisen.
Die Frist für die Staatsanwaltschaft, um über einen Antrag auf Akteneinsicht des Verteidigers zu entscheiden, ist im deutschen Strafprozessrecht nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt.... [mehr]
Die Frist „innerhalb von 7 Werktagen“ bedeutet, dass du ab dem Tag nach der Lieferung sieben Werktage Zeit hast, um die Reklamation einzureichen. Werktage sind in der Regel Montag bis Sams... [mehr]
Nach Einlegung eines Widerspruchs gegen eine Zahlungsforderung gibt es keine pauschale, gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer du die Angelegenheit „aufklären“ musst. Die weite... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Die Länge einer Frist hängt immer vom jeweiligen Kontext ab, zum Beispiel: - **Kündigungsfristen** im Arbeitsrecht: Meistens 2 Wochen bis meh... [mehr]