Wie kann ich einen Beschluss für eine Einigungsstelle fassen?

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Um einen Beschluss für eine Einigungsstelle zu fassen, sind folgende Schritte zu beachten: 1. **Einberufung der Einigungsstelle**: Die Einigungsstelle wird in der Regel einberufen, wenn es zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu keiner Einigung kommt. Dies kann durch den Betriebsrat oder den Arbeitgeber geschehen. 2. **Zusammensetzung der Einigungsstelle**: Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die von beiden Seiten benannt werden, sowie einem neutralen Vorsitzenden, der von beiden Seiten gemeinsam bestimmt wird. 3. **Verhandlungen**: In der Einigungsstelle werden die strittigen Punkte verhandelt. Beide Seiten legen ihre Positionen dar und versuchen, eine Einigung zu erzielen. 4. **Beschlussfassung**: Wenn keine Einigung erzielt wird, entscheidet die Einigungsstelle durch Beschluss. Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Vorsitzende hat dabei eine entscheidende Stimme, falls es zu einem Patt kommt. 5. **Dokumentation**: Der Beschluss der Einigungsstelle wird schriftlich festgehalten und beiden Parteien zugestellt. 6. **Rechtsverbindlichkeit**: Der Beschluss der Einigungsstelle ist für beide Parteien verbindlich, kann aber unter bestimmten Umständen gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen zur Einigungsstelle und deren Verfahren können im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nachgelesen werden.

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