Was ist eine Bescheinigung nach § 903 ZPO?

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**Gemeint ist meist eine Bescheinigung nach § 903 ZPO, nicht „Paragraph 903“ allgemein: Das ist ein Nachweis für dein Pfändungsschutzkonto, damit die Bank höhere unpfändbare Beträge berücksichtigen muss.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__903.html)) ## Was diese Bescheinigung konkret macht Auf einem P-Konto ist nicht nur der Grundfreibetrag geschützt. Bestimmte zusätzliche Beträge sind ebenfalls unpfändbar, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmter Sozialleistungen. Genau dafür dient die Bescheinigung nach § 903 ZPO: Sie weist der Bank nach, dass dein geschützter Betrag höher ist als der Standardfreibetrag. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__903.html)) Die praktische Folge ist entscheidend: Ohne diese Bescheinigung behandelt die Bank das Guthaben oft nur nach dem normalen Freibetrag. Mit Bescheinigung muss sie die bestätigten Erhöhungsbeträge ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage beachten. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__903.html)) ## Wer sie ausstellen darf Ausstellen dürfen sie nicht beliebige Stellen, sondern nur die im Gesetz genannten: etwa Familienkasse, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber oder eine geeignete Schuldnerberatungsstelle im Sinne der Insolvenzordnung. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__903.html)) Wenn du eine solche Bescheinigung trotz Bemühungen nicht bekommst, kann ausnahmsweise auch das Vollstreckungsgericht die Erhöhungsbeträge per Beschluss festsetzen; dieser Beschluss gilt dann ebenfalls als Bescheinigung. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__905.html)) ## Typischer Irrtum Viele verwechseln die Bescheinigung nach § 903 ZPO mit einer allgemeinen Gerichtsbescheinigung oder mit dem alten Recht zur Vermögensauskunft. Das ist hier falsch: Der heutige § 903 ZPO betrifft den **Nachweis von Erhöhungsbeträgen beim P-Konto**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__903.html)) ## Kurz gesagt Wenn deine Bank von einer „Bescheinigung nach § 903 ZPO“ spricht, meint sie fast immer: **Bring einen offiziellen Nachweis, warum auf deinem P-Konto mehr Geld vor Pfändung geschützt werden muss.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__903.html))

Kategorie: Recht Tags: Bescheinigung ZPO Paragraph