Wenn du dich am Freitag krank meldest und dein Arbeitgeber nichts Strengeres verlangt, musst du die ärztliche Bescheinigung spätestens am Montag vorlegen. Entscheidend sind drei Kalendertage...
Kann die Barmer eine Bescheinigung über Versicherungszeiten im laufenden Jahr ausstellen?
Antwort vom**Ja, grundsätzlich kann die Barmer eine Bescheinigung über deine Versicherungszeiten ausstellen – auch für das laufende Jahr. Entscheidend ist aber, welche Bescheinigung du genau brauchst: Für Arbeitgeber läuft vieles nur noch elektronisch, für dich als Mitglied sind Nachweise über „Meine Barmer“ oder auf Anfrage erhältlich.** ([barmer.de](https://www.barmer.de/unsere-leistungen/antraege-bescheinigungen)) ## Was praktisch wichtig ist Wenn du einen **persönlichen Nachweis über deine Mitgliedschaft bzw. Versicherungszeiten** brauchst, ist das bei der Barmer üblich anforderbar. Die Barmer bietet ausdrücklich einen Bereich für **Formulare, Anträge und Bescheinigungen** an; dort können Mitglieder verschiedene Nachweise abrufen oder anfordern. ([barmer.de](https://www.barmer.de/unsere-leistungen/antraege-bescheinigungen)) Wichtig ist der Unterschied: Eine **Mitgliedsbescheinigung für Arbeitgeber** wird seit 2021 nicht mehr als Papierbescheinigung ausgegeben, sondern elektronisch über das SV-Meldeverfahren übermittelt. Wenn du also etwas „für den Arbeitgeber“ meinst, bekommst du das nicht unbedingt selbst als klassische Papierbescheinigung. ([barmer.de](https://www.barmer.de/firmenkunden/sozialversicherung/sozialversicherungswissen/meldungen-sozialversicherung/mitgliedschaftsbestaetigung-arbeitgeber-1056884)) ## Laufendes Jahr: ja, aber nicht immer als „Jahresbescheinigung“ Der entscheidende Punkt ist: Für das **laufende Jahr** gibt es oft **keine abgeschlossene Jahresbescheinigung**, weil das Jahr noch nicht beendet ist. Möglich ist aber in der Regel ein **aktueller Versicherungsnachweis mit Beginn und bestehender Mitgliedschaft**, also faktisch ein Nachweis der bisherigen Versicherungszeit im laufenden Jahr. Das ist für Behörden oder andere Stellen meist ausreichend. Anders ist es bei **steuerlichen Jahresbescheinigungen**: Die Barmer weist selbst darauf hin, dass bestimmte Bescheinigungen für das Finanzamt **jährlich im Februar** verschickt werden und sich auf das Vorjahr beziehen. Für das laufende Jahr ist das also gerade nicht die richtige Bescheinigungsart. ([barmer.de](https://www.barmer.de/unsere-leistungen/antraege-bescheinigungen/bescheinigung-fuer-das-finanzamt-1365188)) ## Klare Einordnung Wenn du z. B. etwas für **Rentenversicherung, Behörde, Arbeitgeber, Elterngeld, Bürgergeld oder eine private Stelle** brauchst, reicht meist ein **aktueller Nachweis der Mitgliedschaft mit Versicherungsbeginn**. Wenn ausdrücklich eine **Bescheinigung über lückenlose Versicherungszeiten** verlangt wird, kann die Barmer das in der Regel individuell bestätigen; das läuft dann eher als **konkrete Bescheinigungsanfrage** und nicht als automatisch erzeugte Standard-Jahresbescheinigung. Die praktisch beste Lösung ist deshalb meist die Anforderung über den Bescheinigungsbereich oder dein Mitgliederkonto. ([barmer.de](https://www.barmer.de/unsere-leistungen/antraege-bescheinigungen)) ## Kurz gesagt **Ja – die Barmer kann dir normalerweise einen Nachweis über Versicherungszeiten im laufenden Jahr geben. Was sie nicht automatisch liefert, ist eine abgeschlossene Jahresbescheinigung für ein noch nicht beendetes Jahr.** ([barmer.de](https://www.barmer.de/unsere-leistungen/antraege-bescheinigungen))