Gemeint ist meist eine Bescheinigung nach § 903 ZPO, nicht „Paragraph 903“ allgemein: Das ist ein Nachweis für dein Pfändungsschutzkonto, damit die Bank höhere unpf&aum...
Kann die Barmer eine Bescheinigung über Versicherungszeiten im laufenden Jahr ausstellen?
Antwort vom**Ja, grundsätzlich kann die Barmer eine Bescheinigung über deine Versicherungszeiten ausstellen – auch für das laufende Jahr. Entscheidend ist aber, welche Bescheinigung du genau brauchst: Für Arbeitgeber läuft vieles nur noch elektronisch, für dich als Mitglied sind Nachweise über „Meine Barmer“ oder auf Anfrage erhältlich.** ([barmer.de](https://www.barmer.de/unsere-leistungen/antraege-bescheinigungen)) ## Was praktisch wichtig ist Wenn du einen **persönlichen Nachweis über deine Mitgliedschaft bzw. Versicherungszeiten** brauchst, ist das bei der Barmer üblich anforderbar. Die Barmer bietet ausdrücklich einen Bereich für **Formulare, Anträge und Bescheinigungen** an; dort können Mitglieder verschiedene Nachweise abrufen oder anfordern. ([barmer.de](https://www.barmer.de/unsere-leistungen/antraege-bescheinigungen)) Wichtig ist der Unterschied: Eine **Mitgliedsbescheinigung für Arbeitgeber** wird seit 2021 nicht mehr als Papierbescheinigung ausgegeben, sondern elektronisch über das SV-Meldeverfahren übermittelt. Wenn du also etwas „für den Arbeitgeber“ meinst, bekommst du das nicht unbedingt selbst als klassische Papierbescheinigung. ([barmer.de](https://www.barmer.de/firmenkunden/sozialversicherung/sozialversicherungswissen/meldungen-sozialversicherung/mitgliedschaftsbestaetigung-arbeitgeber-1056884)) ## Laufendes Jahr: ja, aber nicht immer als „Jahresbescheinigung“ Der entscheidende Punkt ist: Für das **laufende Jahr** gibt es oft **keine abgeschlossene Jahresbescheinigung**, weil das Jahr noch nicht beendet ist. Möglich ist aber in der Regel ein **aktueller Versicherungsnachweis mit Beginn und bestehender Mitgliedschaft**, also faktisch ein Nachweis der bisherigen Versicherungszeit im laufenden Jahr. Das ist für Behörden oder andere Stellen meist ausreichend. Anders ist es bei **steuerlichen Jahresbescheinigungen**: Die Barmer weist selbst darauf hin, dass bestimmte Bescheinigungen für das Finanzamt **jährlich im Februar** verschickt werden und sich auf das Vorjahr beziehen. Für das laufende Jahr ist das also gerade nicht die richtige Bescheinigungsart. ([barmer.de](https://www.barmer.de/unsere-leistungen/antraege-bescheinigungen/bescheinigung-fuer-das-finanzamt-1365188)) ## Klare Einordnung Wenn du z. B. etwas für **Rentenversicherung, Behörde, Arbeitgeber, Elterngeld, Bürgergeld oder eine private Stelle** brauchst, reicht meist ein **aktueller Nachweis der Mitgliedschaft mit Versicherungsbeginn**. Wenn ausdrücklich eine **Bescheinigung über lückenlose Versicherungszeiten** verlangt wird, kann die Barmer das in der Regel individuell bestätigen; das läuft dann eher als **konkrete Bescheinigungsanfrage** und nicht als automatisch erzeugte Standard-Jahresbescheinigung. Die praktisch beste Lösung ist deshalb meist die Anforderung über den Bescheinigungsbereich oder dein Mitgliederkonto. ([barmer.de](https://www.barmer.de/unsere-leistungen/antraege-bescheinigungen)) ## Kurz gesagt **Ja – die Barmer kann dir normalerweise einen Nachweis über Versicherungszeiten im laufenden Jahr geben. Was sie nicht automatisch liefert, ist eine abgeschlossene Jahresbescheinigung für ein noch nicht beendetes Jahr.** ([barmer.de](https://www.barmer.de/unsere-leistungen/antraege-bescheinigungen))